Wissen für die Planung

Radon am Arbeitsplatz

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das aus dem Boden in Gebäude eindringt. Für Arbeitsplätze nennt das Strahlenschutzgesetz einen Referenzwert und verlangt in bestimmten Fällen eine Messung. Was davon Ihre Planung betrifft.

300 Bq/m³Referenzwert im Jahresmittel
12 MonateDauer der gesetzlichen Messung
18 MonateFrist ab Beginn der Tätigkeit
3.696 Bq/m³Messbereich EnoSense® RADON

Was das Gesetz verlangt

Strahlenschutzgesetz

Das Strahlenschutzgesetz nennt für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze einen Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter, gemittelt über ein Kalenderjahr. Das ist ausdrücklich kein Grenzwert: Wird er überschritten, sind Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Bleibt die Konzentration danach darüber, ist der Arbeitsplatz der zuständigen Behörde anzumelden und die Exposition der Beschäftigten zu ermitteln.

Eine Messpflicht besteht nicht überall. Sie trifft Arbeitsplätze im Keller- und Erdgeschoss in den Gebieten, die ein Bundesland als Radonvorsorgegebiet festgelegt hat, sowie unabhängig vom Gebiet bestimmte Arbeitsfelder wie Wasserwerke, untertägige Anlagen, Schaubergwerke und Radonheilbäder. Zu messen ist innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Tätigkeit oder nach Festlegung des Gebiets.

Für die Planung heißt das zweierlei: Erstens entscheidet die Lage des Gebäudes darüber, ob überhaupt gemessen werden muss. Zweitens entscheidet die Etage darüber, welche Räume betroffen sind. Beides steht vor der Geräteauswahl, nicht danach.

Referenzwert ist kein Grenzwert. Oberhalb von 300 Bq/m³ im Jahresmittel entsteht eine Handlungspflicht, kein Verbot. Genau deshalb braucht es Zahlen, an denen sich Maßnahmen messen lassen.

Jahresmessung ist keine Überwachung

Zwei verschiedene Fragen

Die gesetzlich vorgesehene Messung arbeitet mit passiven Kernspurdetektoren, die zwölf Monate im Raum hängen und danach in einer anerkannten Stelle ausgewertet werden. Ergebnis ist eine einzige Zahl: der Jahresmittelwert. Sie beantwortet die Frage, ob eine Handlungspflicht besteht.

Sie beantwortet nicht die Frage, ob eine Maßnahme wirkt. Die Radonkonzentration schwankt im Tages- und Jahresverlauf erheblich: nachts und in der Heizperiode höher, bei laufender Lüftung deutlich niedriger. Ein Jahresmittel von 280 Bq/m³ kann aus ruhigen Tagen und einzelnen sehr hohen Nächten entstehen.

Eine kontinuierliche Messung zeigt diesen Verlauf. Sie macht sichtbar, wann die Werte steigen, ob eine geänderte Lüftungsstrategie greift und ob eine bauliche Maßnahme das gebracht hat, was sie sollte. Die beiden Verfahren ersetzen einander nicht: Die Jahresmessung erfüllt die Pflicht, die Dauermessung führt den Betrieb.

Passive JahresmessungEin Wert je RaumKernspurdetektor, zwölf Monate, Auswertung im Labor. Erfüllt die gesetzliche Pflicht. Kein Verlauf, keine Alarmierung, kein Rückschluss auf einzelne Zeiträume.
Kontinuierliche MessungVerlauf und NachweisImpuls-Ionisationskammer, Messwert alle paar Minuten über Funk. Zeigt Tages- und Jahresgang, belegt die Wirkung von Maßnahmen, kann Schwellen melden.
Beides zusammenDer RegelfallDie Jahresmessung für den Nachweis gegenüber der Behörde, die Dauermessung für Betrieb und Maßnahmenkontrolle. In der Ausschreibung gehören beide getrennt benannt.

Was der Sensor dafür können muss

Geräteauswahl

Der EnoSense® RADON misst mit einer Impuls-Ionisationskammer und deckt den Bereich von 0 bis 3.696 Bq/m³ ab, also ein Vielfaches des Referenzwerts. Temperatur und relative Luftfeuchte misst er mit, weil beide für die Bewertung einer Lüftungsmaßnahme gebraucht werden.

Anders als die meisten Sensoren im Programm arbeitet er nicht mit Batterie. Die Ionisationskammer braucht dauerhaft Energie; versorgt wird das Gerät über Power over Ethernet oder 12 bis 48 Volt Gleichspannung. Das ist bei der Elektroplanung zu berücksichtigen, während die Messwerte selbst per EnOcean-Funk gehen.

Der Betriebstemperaturbereich liegt bei +10 bis +50 Grad Celsius. Für unbeheizte Keller ist das die Grenze, die vor der Ausschreibung zu prüfen ist.

Was das für Ihre Ausschreibung heißt

7 Punkte
  • Messgröße und Einheit benennen: Radon-222-Aktivitätskonzentration in Bq/m³.
  • Trennen, ob die gesetzliche Jahresmessung Teil des Auftrags ist oder getrennt vergeben wird.
  • Räume im Keller- und Erdgeschoss zuerst erfassen, mit Raumnummer und Nutzung.
  • Versorgung festlegen: PoE oder 12 bis 48 V DC, keine Batterievariante.
  • Schwellen und Meldeweg festlegen: ab welchem Wert wird an welches System gemeldet.
  • Aufzeichnung verlangen: Messwerte mit Zeitstempel, Aufbewahrungsdauer, Ausgabeformat.
  • Betriebstemperatur des Aufstellorts prüfen, Untergrenze +10 °C.
Stand und Quellen

Stand der Angaben: 15.09.2026. Regulatorische Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung.

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27.06.2017, Teil 4 Kapitel 2, §§ 121 bis 132 (Referenzwert, Messpflicht, Anmeldung).
  • Bundesamt für Strahlenschutz, Informationen zu Radon an Arbeitsplätzen.
  • Technische Daten aus dem Datenblatt EnoSense® RADON, Bestell-Nr. 12904.

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